Wer kann Analysen anfordern?
Aus rechtlichen Gründen können unsere Konstitutionsanalysen nur von Heilpraktiker/innen, Ärztinnen/Ärzte sowie anderen zugelassenen Therapeut/innen und Personen in Ausbildung zu diesen Berufen angefordert werden. Um dies zu gewährleisten, ist eine einmalige und kostenfreie Registrierung bei Owlseye notwendig, bevor Analysen erstellt werden können. Die Registierung wird wirksam, wenn Sie einen Scan Ihrer Berufszulassung oder einen Ausbildungsnachweis per mail an Owlseye schicken. Sie bekommen dann eine Registrierungs-Nummer, mit der Sie jederzeit Analysen anfordern können.
Bei Absolvent*innen mindestens eines Kurses der Humores Seminare GmbH (www.humores.org), oder eines anderen von mir geleiteten Seminars, kann auf den Ausbildungsnachweis verzichtet werden.
Für die Konstitutionsanalyse wird ein Foto von jedem Auge des Patienten benötigt.
Die Bilder sollten die gesamte Iris, möglichst mit den Lidrändern und der Bindehaut darstellen. Wichtig ist, dass die Irisstrukturen und Helligkeitsunterschiede in der Iris erkennbar sind und die Farben von Pigmenten möglichst authentisch erscheinen, denn die Pigmente, die gelbgallige Schärfen zeigen, sind den Schwarzgalle-Pigmenten sehr ähnlich. Für die Analyse und die Therapierichtung macht das aber einen großen Unterschied!
Die beste Bildqualität erhält man natürlich an einem Irismikroskop mit integrierter digitaler Spiegelreflexkamera. Wenn eine solche Ausrüstung nicht zur Verfügung steht, bekommt man brauchbare Fotos auch mit einer digitalen Kompaktkamera oder auch mit der Kamera eines guten Smartphones. Evtl. durch eine Lupe fotografieren! Machen Sie die Bilder möglichst bei Tageslicht, evtl. mit Unterstützung einer LED-Taschenlampe, mit der man von der Seite das Auge ausleuchtet. Für diejenigen, die häufiger Analysen anfordern, lohnt sich vielleicht die Anschaffung des digitalen Augenmikroskops "Dino-Lite Iriscope", das bei Fa. Methatec für ca. € 600.- erhältlich ist. Wenn Sie mit einem solchen Gerät arbeiten, achten Sie bitte darauf, dass die Bilder nicht verdreht sind. 'Oben' im Bild sollte auch 'oben' im Patienten-Auge sein.
Auch wenn es manchmal erstaunlich ist, wie viele konstitutionell relevante Informationen sogar aus qualitativ 'suboptimalen' Fotos zu bekommen sind, gilt grundsätzlich: Je besser die Bildqualität ist, umso sicherer ist auch die iridologische Analyse. Ich kann zwar Belichtungsfehler sehr leicht korrigieren, aber ein unscharfes Bild wird auch mit allen Tricks der Bildbearbeitung nicht wirklich scharf werden...
Auch einige Optiker-Geschäfte haben die Möglichkeit, Augenbilder zu machen. Danach fragen kann man auf jeden Fall…
Um die Anonymität Ihres Patient zu wahren, benennen Sie bitte die Bilddateien mit den Initialen (Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachnamen des Patienten) und um welches Auge es sich handelt.
So zum Beispiel: FG_li.jpg bzw. FG_re.jpg. Die Seitenbezeichnungen beziehen sich dabei auf die Anatomie des Patienten, nicht auf die Sicht des Fotografierenden!
Sie können mir die Bilder in jedem beliebigen Dateiformat schicken (außer raw).
Anamnestischer Fragebogen:
Um die konstitutionelle Situation des Patienten mit der aktuellen Krankheitssituation und Symptomatik verknüpfen zu können und den Vorschlag des Therapiekonzeptes darauf abzustimmen, benötige ich die Informationen auf dem anamnestischen Fragebogen, den Sie hier herunterladen können.
Den ausgefüllten Fragebogen mailen Sie mir bitte gemeinsam mit den Augenfotos auf mail@owlseye.eu.
Lieferung der Analyse:
Ich habe den Anspruch, eine angeforderte Analyse so rasch als möglich zu liefern. Da ich aber neben dem Owlseye Konsultationsservice regelmäßig u. a. wegen mehrtägigen Seminaren unterwegs bin, kann es gelegentlich auch mal zwei Wochen dauern.
Einen Liefertermin kann ich grundsätzlich nicht garantieren!
Rechnungsstellung:
Die Rechnungsstellung des Owlseye Konsultationsservice erfolgt an die auftraggebende Person bzw. Praxis und kann von Dieser/diesem als konsultatorische Leistung mit der/dem Patient/in verrechnet werden.
Achtung:
Sowohl die Anforderung einer Analyse durch einen Patienten selbst, als auch die Rechnungsstellung an den Patienten direkt, ist zur Wahrung der Anonymität und aufgrund
§3 HeilprG prinzipiell nicht möglich!